die Niederlassung

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Hundesteuer

Wer einen oder mehrere Hunde besitzt, ist verpflichtet, dies der Gemeindeverwaltung zu melden. Wenn der Hund stirbt oder wenn es einen Besitzerwechsel gab, ist dies ebenfalls der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. 

Termin: jeweils bis zum 31. März des laufenden Jahres
Hundetaxe (pro Hund): CHF 150.00

Mikrochip für Hunde

Basierend auf die geänderte Artikel 16 und 17 TSV, müssen gemäss Beschluss der Regierung vom 22. Februar 2005 (RB Nr. 231) alle Hunde im Kanton Graubünden seit dem 1. Juli, spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip markiert und in der Datenbank der Identitas AG (AMICUS) registriert werden.

Nach der Registrierung eines Tieres stehen alle Dienste von AMICUS kostenlos zur Verfügung, solange das Tier lebt. AMICUS ist jederzeit, 365 Tage die ganze Zeit telefonisch (Tel. 0848 777 100) oder im Internet erreichbar.

www.amicus.ch

Suchen Sie Ihr Haustier? STMZ hilft zu suchen!

Tiere kennen keine Grenzen und auch keine Bürostunden. Aus diesem Grund bietet die STMZ (Schweizerische Tiermeldezentrale AG) eine 24-Stunden-Meldestelle für gesuchte und gefundene Tiere in der gesamten Schweiz!

stmz.ch