Die Nutzungsregeln des Lokals gelten auch, wenn die Veranstaltung privat ist. Sie sind Bestandteil dieser Vereinbarung und liegen bei. Die berechtigte Person übernimmt die volle Verantwortung für die oben genannte Veranstaltung.
Seitens der Gemeindebehörden sowie der Jugendarbeit kann jederzeit eine Kontrollvisite durchgeführt werden. Bei Verstössen wird die Veranstaltung abgebrochen, und alle Anwesenden müssen nach dem Aufräumen und Reinigen das Lokal verlassen. Die volljährige verantwortliche Person ist verpflichtet, gegenüber der Kommission für Jugendarbeit, der Jugendarbeit sowie bei Bedarf auch gegenüber dem Gemeindevorstand Auskunft zu geben.
Die Übergabe des Schlüssels vor und nach der Nutzung erfolgt durch die Jugendarbeit.