Familie und Soziales

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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle fungiert als lokale Schnittstelle zwischen den Versicherten in den Gemeinden und der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA GR). Im vielfältigen Bereich der Sozialversicherungen können wir den Versicherten die benötigen Auskünfte erteilen, beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein oder an die zuständigen Fachpersonen verweisen.

Unsere Hauptaufgaben sind:

  • Beratung & Auskunft: Erste Anlaufstelle für Fragen zur Beitragspflicht und Leistungen.
  • Formularwesen: Aushändigung, Entgegennahme und Kontrolle von Anmeldungen sowie Weiterleitung an die SVA Graubünden.
  • Erfassung: Mithilfe bei der Erfassung von Beitragspflichtigen.
  • Unterstützung: Hilfe beim Ausfüllen von Gesuchen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder Hilflosenentschädigungen.